Lieferung

4.Lieferfrist   
 
4.1 Lieferfristen und Termine sind freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Lieferzeit vereinbart ist.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/ Lager des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Ausführungsfrist für abzunehmende Leistungen ist mit der Anzeige der Änderungen vorbehalten - Preise in € zzgl. gesetzlicher MwSt. Abnahmebereitschaft eingehalten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (wie z.B. Betriebsstörungen, Liefersperren, Transportmangel, behördliche Maßnahmen) und in Fällen höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von maßgeblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.  

4.3 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die fristgerechte Vertragserfüllung durch den Besteller, z.B. im Hinblick auf eine vereinbarte Anzahlung oder Stellung von Zahlungssicherheiten, voraus.

4.4 Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Kaufpreis zu zahlen. Im übrigen gilt Ziff. 9.2 dieser Bedingungen.

4.5 Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 9.2 dieser Bedingungen.

4.6 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet, soweit der Besteller nicht geringere Kosten nachweist.

4.7 Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

4.8 Versandkosten betragen 7 € (netto) sofern nichts anders angegeben.